Bund-Länder-Verständigung über Corona-Maßnahmen vom 22./23. März 2021

Bild Corona

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer haben sich ein weiteres Mal über das Vorgehen bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie verständigt. Der dabei gefasste Beschluss sieht vor, dass die Länder ihre jeweiligen Corona-Verordnungen mit Wirkung ab dem 29. März 2021 bis zum 18. April 2021 verlängern (Ziff. 1).

In Ziff. 2 wird betont, dass die im letzten Beschluss vereinbarte „Notbremse“ konsequent umgesetzt werden müsse. Es wird klargestellt, dass bei exponentiellem Wachstum der Neuinfektionen auch unterhalb einer Inzidenz von 100 weitere Öffnungsschritte ausscheiden.

Ziff. 3 sieht nicht abschließend benannte Maßnahmen für Landkreise mit einem besonders intensiven Infektionsgeschehen vor. Beispielhaft aufgezählt werden eine Maskenpflicht auch in privaten Fahrzeugen, die Verpflichtung zur Vorlage tagesaktueller Schnelltests in Bereichen, in denen die Einhaltung von Abstandsregelungen und Maskenpflicht schwer umzusetzen ist, Ausgangsbeschränkungen sowie erweiterte Kontaktbeschränkungen. Über die Ostertage sollen verschärfte Maßnahmen („Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“) gelten, wie sich im Einzelnen aus Ziff. 4 ergibt.

Der Gründonnerstag sowie der Karsamstag werden als Ruhetage definiert. Es sollen ein Ansammlungsverbot sowie verschärfte Kontaktbeschränkungen gelten; auch die Außengastronomie, sofern sie im Übrigen bereits geöffnet sein sollte, soll vorübergehend wieder schließen. Am Karsamstag soll lediglich der Lebensmitteleinzelhandel geöffnet haben.

Ziff. 5 beschreibt die Teststrategie; es sei sichergestellt, dass alle Länder für die Monate März und April ausreichend mit Selbst- und Schnelltests versorgt seien. Im Rahmen von Modellprojekten sollen weitere Öffnungsschritte unter Nutzung eines konsequenten Testregimes untersucht werden (dazu Ziff. 6).

Ziff. 7 thematisiert die Durchführung von Schnelltests in Unternehmen. Die Unternehmen sollen Mitarbeitern, die sich nicht im Homeoffice befinden, mindestens einen, nach Verfügbarkeit auch zwei solcher Tests pro Woche anbieten. Die bestehende Selbstverpflichtung soll in einem Monitoring bewertet werden, auf dessen Grundlage ermittelt werden soll, ob regulatorischer Handlungsbedarf besteht.

Ziff. 8 kündigt weitere Unternehmenshilfen an.

Ziff. 9 enthält den Appell, auf nicht notwendige Reise im In- und Ausland möglichst zu verzichten. Die Fluglinien werden aufgefordert, Crews und Passagiere vor Rückflug einem Test zu unterziehen. Ferner soll eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt werden, wonach eine generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland vorgesehen wird.

Ziff. 10 thematisiert die wirtschaftliche Lage in den Krankenhäusern.

Ziff. 11 die Situation in den Alten- und Pflegeheimen. Für diese wird eine Verlängerung des Einsatzes der Bundeswehr angekündigt.

Die nächste Zusammenkunft soll am 12. April 2021 stattfinden.

23.03.2021